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Die Mitgliederversammlung ist rechtlich das oberste Leitungs- und Entscheidungsorgan eines Vereins, so auch des DRK-Ortsvereins Sindelfingen. Sie ist sozusagen das Kernorgan des DRK-Ortsvereins, ohne das dieser in der Organisationsform Verein nicht existieren könnte.
Sie wird laut Satzung jährlich einberufen. Bei für den Verein bedeutsamen Entscheidungen kann sie vom Vorstand auch kurzfristig außerhalb der Reihe einberufen werden.
Der Mitgliederversammlung – auch Jahreshauptversammlung genannt – gehören alle aktiven Mitglieder, Fördermitglieder und andere Mitglieder, z.B. Ehrenmitglieder, an. Alle Vereinsmitglieder haben in der Mitgliederversammlung des DRK-Ortsvereins Sindelfingen zudem die gleiche Stellung und die gleichen Rechte.
Vorstand, Gemeinschaften und andere Gliederungen des DRK-Ortsvereins Sindelfingen sind der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig hinsichtlich der im zurückliegenden Berichtsjahr – hoffentlich satzungsgemäß -durchgeführten Aktivitäten. Sind die Rechenschaftsberichte aus Sicht der Mitgliederversammlung zufriedenstellend, werden die jeweils zuständigen Vorstandsangehörigen von der Mitgliederversammlung entlastet. Dies bedeutet, dass die Mitgliederversammlung und damit der Verein künftig auf eventuelle Wiedergutmachungen und andere Forderungen an den Vorstand - im Zusammenhang mit deren im Berichtsjahr durchgeführten - Tätigkeiten verzichtet.
Die Mitgliederversammlung des DRK-Ortsvereins Sindelfingen ist u.a. zuständig für
> Satzungsänderungen jeglicher Art
> Wahrnehmung der rechtlichen Aufsichtspflichten gegenüber Vorstand, den
Gemeinschaften und anderen Gliederungen des Vereins - daraus resultieren
im Übrigen die oben angesprochenen Berichtspflichten gegenüber der
Mitgliederversammlung
> Entscheidungen über wesentliche, den Verein existenziell betreffende
Rechtsgeschäfte
> Wahl der Vorsitzenden, des Schatzmeisters und des Schriftführers sowie
Bestätigung der nach Satzung vorgegebenen Vorstandsangehörigen
> Entscheidung über Vereinsmitgliedschaften außerhalb der Gemeinschaften
im Verein mit eigenen Gemeinschaftsordnungen
> Entscheidung über an die Mitgliederversammlung gerichtete Anträge
> Ehrung von Vereinsmitgliedern und ggf. Dritten
Die Einberufung einer Mitgliedersammlung ist für einen Verein in der Größe des DRK-Ortsvereins Sindelfingen sowohl in organisatorischer wie auch in finanzieller Hinsicht sehr aufwendig. Zur Entlastung der DRK-Freiwilligen und zur Reduzierung des Verwaltungsanteils von Mitgliedsbeiträgen und Spenden gibt es daher Überlegungen, die Mitgliederversammlung des DRK-Ortsvereins Sindelfingen routinemäßig nur noch alle zwei Jahre einzuberufen.